Wahlärztin

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.

 

Für die Wünsche und Anliegen meiner Patientinnen möchte ich mir Zeit nehmen. Die fachlich fundierte und umfassende Beratung sowie auch Behandlung sind mir wichtig.

 

Sie erhalten von mir eine detaillierte Honorarnote. Diese werde ich für Sie bei der zuständigen Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen. Je nach Versicherung bekommen Sie bis zu 80% der Kosten des Kassentarifs Ihrer Krankenkasse rückerstattet.

 

Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, bekommen Sie den gesamten Betrag refundiert.